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Rente & Vorsorge

Was ändert sich 2027 für meinen Riester-Vertrag?

Zum 01.01.2027 gelten neue Förderregeln für die private Altersvorsorge. Für deinen bestehenden Riester-Vertrag heißt das: Weiterlaufen lassen ist erlaubt, ein Wechsel ist freiwillig.

  • Von Chris
  • Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
  • 5 Min. Lesezeit
  • Einsteiger

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Nach altem Recht gibt es die volle Riester-Zulage nur mit einem Mindesteigenbeitrag. Wie viel Prozent deines Vorjahreseinkommens sind das, Zulagen eingerechnet (bis zu einem Höchstbetrag)?

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Richtig ist: 4 %.

Nach altem Recht sind es 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, Zulagen eingerechnet. Beispiel mit 30.000 € Einkommen: 4 % sind 1.200 €; abzüglich 175 € Grundzulage bleiben 1.025 € Eigenbeitrag. Im neuen System gilt ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr, die Zulage richtet sich dann nach dem Beitrag.

Kurz gesagt

  1. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter: Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung, und du musst zum 01.01.2027 nichts tun.
  2. Der Bestandsschutz endet für alle deine Verträge, wenn du nach 2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt oder die neue Förderung ausdrücklich erklärst.
  3. Ob ein Wechsel für dich passt, hängt vom Vertrag ab; wer vorschnell kündigt und sich auszahlen lässt, riskiert, Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Läuft mein Riester-Vertrag weiter?

Ja. Für Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden oder werden, gilt ein Bestandsschutz. Das schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF), und es steht im Einkommensteuergesetz (§ 52 Absatz 50a): Die bisherigen Förderregeln gelten bis zum Beginn der Auszahlungsphase weiter.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt: Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Stand 05.10.2026 ist das geltendes Recht, kein Entwurf, denn das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.05.2026 verkündet. Neue Riester-Verträge nach altem Muster sind noch bis Ende 2026 möglich, ab 2027 nicht mehr.

Du musst zum 01.01.2027 also nichts tun. Auf die Frage, ob du den alten Vertrag jetzt kündigen musst, antwortet das BMF: Du kannst ihn wie gewohnt und mit der bisherigen Förderung weiterführen.

Was bleibt gleich – was ist im neuen System anders?

Im Bestand bleibt die Förderung nach altem Recht. Neue Verträge und alle Verträge, die in die neue Förderung wechseln, folgen den neuen Regeln.

Förderung im Vergleich

PunktBestandsvertrag (altes Recht)Neues System ab 2027
GrundzulageHöchstens 175 € im Jahr, bei vollem Mindesteigenbeitrag50 % auf Beiträge bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage300 € je Kind, 185 € bei Geburt vor 2008, bei vollem Mindesteigenbeitrag100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, Zulagen eingerechnet120 € im Jahr
SonderausgabenabzugHöchstens 2.100 €, Zulageanspruch eingerechnetHöchstens 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, BMF-FAQ, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156. Welche Förderung für dich höher ausfällt, hängt vom Vertrag ab.

Das neue System ist nicht automatisch besser für dich. Den Eigenbeitrag für die volle Zulage nach altem Recht kannst du im Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln, schreibt das BMF. Die Verbraucherzentralen raten, alte Riester-Verträge nicht vorschnell aufzugeben.

Wann endet der Bestandsschutz?

Der Bestandsschutz gilt nicht für jede Entscheidung. Er endet für alle deine Verträge, sobald du nach dem 31.12.2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt (§ 52 Absatz 50a Satz 6 EStG). Das BMF schreibt: Mit dem Abschluss des Neuvertrages wechselst du in die neue Fördersystematik.

Du kannst auch ohne neuen Vertrag in die neue Förderung wechseln. Dafür erklärst du gegenüber deinem Anbieter, dass die neue Förderung für alle Bestandsverträge gelten soll; die Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Die Erklärung ist unwiderruflich und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie deinem Anbieter vorliegt.

Ein Zurück gibt es nicht: Der Wechsel zurück in die alte Förderung ist laut BMF nicht mehr möglich. Bei Ehepaaren kann der Wechsel des einen auch die Zulage des anderen betreffen, wenn dieser nur über den Partner zulageberechtigt ist.

Vier Wege im Überblick

WegWas passiert mit der Förderung?Was du beachten solltest
Vertrag weiterlaufen lassenAltes Recht gilt bis zur AuszahlungsphaseEin neuer Altersvorsorgevertrag nach 2026 beendet den Schutz
Nur die Förderung wechselnVertrag bleibt, die neuen Zulagen- und Steuerregeln gelten für alle BestandsverträgeDie Erklärung ist unwiderruflich
Kapital in einen neuen Vertrag übertragenDie bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werdenWechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen
Kündigen und auszahlen lassen„Schädliche Verwendung“: Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlenAusnahmen gelten zum Beispiel für Wohneigentum

Quellen: BMF-FAQ und § 52 Absatz 50a EStG. Welche Kosten und Fristen für deinen Vertrag gelten, hängt vom Vertrag ab.

Was du prüfen kannst – ohne etwas zu entscheiden

Du musst nichts entscheiden. Wenn du dir trotzdem einen Überblick verschaffen möchtest, helfen diese Fragen:

  1. Vertragsstand: Frag deinen Anbieter nach Guthaben, bisherigen Beiträgen und Zulagen sowie dem Beginn der Auszahlungsphase.
  2. Zulage: Zahlst du den vollen Mindesteigenbeitrag? Wer weniger zahlt, bekommt die Zulage anteilig gekürzt: Bei 50 % des Mindesteigenbeitrags gibt es nur 50 % der Zulage.
  3. Kosten: Was kostet dein Vertrag laufend, und was würden Wechsel, Abschluss und Vertrieb kosten? Lass dir die Antwort schriftlich geben.
  4. Wechselbedingungen: Gibt es Fristen? Wird dein Kapital übertragen oder ausgezahlt? Was passiert mit der Förderung?
  5. Partner: Ist dein Ehepartner mittelbar zulageberechtigt? Das ändert die Rechnung.

Eine Faustregel gibt es nicht. Die Rentenversicherung formuliert es so: Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein kostenloses Intensivgespräch zur Altersvorsorge an. Die Verbraucherzentralen beraten ebenfalls neutral, dafür fallen Kosten an. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentralen kostenlose Online-Vorträge an (Stand 05.10.2026: mittwochs um 12:30 Uhr).

Die Verbraucherzentralen erwarten eine Verkaufswelle neuer Verträge und raten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Stand 05.10.2026 ist offen, welche Produkte und Kosten Anbieter ab 2027 tatsächlich anbieten. Mehr dazu im Beitrag zum Altersvorsorgedepot.

Teste dich selbst

Du hast einen Riester-Vertrag von 2019. Was passiert am 01.01.2027 automatisch?

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Richtig ist: Er läuft mit den bisherigen Förderregeln weiter; es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.

Richtig, weil für Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, ein Bestandsschutz gilt. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt ausdrücklich: Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.

Was passiert mit deinem Bestandsschutz, wenn du nach 2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt?

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Richtig ist: Die neuen Förderregeln gelten einheitlich für alle deine Verträge.

Richtig, weil das Gesetz in diesem Fall einheitlich für alle Altersvorsorgeverträge das neue Recht vorsieht. Zurückzahlen musst du nichts, der Wechsel ist aber nicht rückgängig zu machen.

Was ist laut BMF eine „schädliche Verwendung“?

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Richtig ist: Gefördertes Kapital wird vor der Auszahlungsphase ausgezahlt; Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen.

Richtig, weil eine Kapitalauszahlung während der Ansparphase nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Wechsel mit Übertragung ist es nicht, und ein zu niedriger Eigenbeitrag kürzt nur die Zulage.

Das kannst du jetzt

  • Du kannst erklären, warum bestehende Riester-Verträge zum 01.01.2027 weiterlaufen und du dafür nichts tun musst.
  • Du kannst sagen, wann der Bestandsschutz endet und warum ein neuer Vertrag oder eine Erklärung alle Verträge betrifft.
  • Du kannst Fragen an deinen Anbieter stellen und weißt, wo es unabhängige Beratung gibt.

Dein nächster Schritt

Wenn du wissen willst, wie das neue Depot funktioniert, lies weiter.

Zum Altersvorsorgedepot

Weiterlesen

Quellen

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.

  1. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (öffnet in neuem Tab)
  2. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz (u. a. § 52 Absatz 50a EStG) (öffnet in neuem Tab)
  3. Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz (öffnet in neuem Tab)
  4. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Neues Fördermodell ab 2027 – Bestehende Riester-Verträge laufen weiter (öffnet in neuem Tab)
  5. Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorge-Depot – Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle? (öffnet in neuem Tab)
  6. Verbraucherzentrale: Riester-Reform und Altersvorsorgedepot – Was bedeutet das für mich? (öffnet in neuem Tab)
  7. Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert (öffnet in neuem Tab)

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