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Rente & Vorsorge

Was ist das Altersvorsorgedepot – und wer kann es nutzen?

Ab 2027 gibt es ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge, auch ohne Garantie. Das Gesetz ist verkündet; welche Produkte Anbieter daraus machen, ist noch offen.

  • Von Chris
  • Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
  • 6 Min. Lesezeit
  • Einsteiger

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Im neuen Fördersystem ab 2027 gibt es eine Grundzulage vom Staat. Wie hoch kann sie pro Jahr höchstens sein?

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Richtig ist: 540 €.

Der Staat gibt 50 % auf die ersten 360 € Beitrag (180 €) und 25 % auf die weiteren 1.440 € bis 1.800 € (360 €). Zusammen sind das höchstens 540 € im Jahr, wenn du 1.800 € einzahlst. Die alte Riester-Grundzulage lag bei höchstens 175 €.

Kurz gesagt

  1. Das Altersvorsorgedepot ist beschlossenes Gesetz: Es wurde am 29.05.2026 verkündet, die neuen Verträge und Zulagen gelten ab 01.01.2027.
  2. Es ist ein staatlich gefördertes Depot ohne Garantie: Der Wert kann steigen und fallen, und das Geld bleibt bis zur Auszahlungsphase gebunden.
  3. Welche Anbieter und Produkte es geben wird, ist offen; bis dahin helfen Fragen mehr als fertige Antworten.

Gilt das Altersvorsorgedepot schon?

Das Altersvorsorgedepot ist kein Entwurf mehr. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27.03.2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt, verkündet wurde es am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt.

Entscheidend ist der 01.01.2027. Dann treten die Artikel zu den neuen Zulagen und zum neuen Vertragsrecht in Kraft, und Anbieter können die Produkte anbieten. Verträge nach neuem Recht gibt es also frühestens ab diesem Tag.

Wie funktioniert es – und was heißt „ohne Garantie“?

Du zahlst in der Ansparphase Geld in einen Vertrag ein, und der Staat legt Zulagen dazu. Der Anbieter legt das Geld nach einer Liste im Gesetz an. Erlaubt sind bestimmte Fonds, also Töpfe, in die viele Anleger einzahlen, mit höchstens Risikoklasse 5 laut Basisinformationsblatt. Dazu kommen Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden, Euro-Staaten oder der EU; mit einer Anleihe leihst du dem Herausgeber Geld.

„Ohne Garantie“ heißt: Das Gesetz verlangt für ein Altersvorsorgedepot weder ein Mindestkapital am Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung. Dein Depot kann am Ende weniger wert sein, als du eingezahlt hast.

Gefördert bleibt auch eine zweite Produktart, das Garantieprodukt. Dort sagt der Anbieter zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 % oder 100 % der Beiträge samt Zulagen vorhanden sind. Der Anbieter legt dann vorsichtiger an, die Rendite kann niedriger ausfallen.

Für den einfachen Einstieg gibt es das Standarddepot: Der Anbieter hält zwei Fonds bereit, einen ruhigeren und einen riskanteren, und du bestimmst die Aufteilung. Nach der Standardregel liegen fünf Jahre vor der Auszahlung höchstens 50 %, zwei Jahre davor höchstens 30 % im riskanteren Fonds. Die Effektivkosten sind auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt.

Welche Risiken und Grenzen gibt es?

Wie das Geld ausgezahlt wird, legt der Vertrag fest. Möglich sind eine lebenslange Rente, 80 % Rente plus 20 % auf eigenes Risiko oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet. Danach kann das Geld aufgebraucht sein, warnt die Rentenversicherung. Bis zu 30 % darfst du zu Beginn auf einmal nehmen.

Wer bekommt wie viel Zulage?

Die neue Zulage wächst mit deinem Beitrag. Zulagen gibt es aber nur, wenn du förderberechtigt bist.

Förderung ab 2027 (beschlossenes Recht)

BausteinRegel
Grundzulage50 % auf Beiträge bis 360 € im Jahr, 25 % auf Beiträge von 360,01 bis 1.800 €, höchstens 540 €
BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 bist
KinderzulagePro Kind mit Kindergeld 100 % der Beiträge, höchstens 300 € im Jahr
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahr (10 € im Monat), sonst gibt es keine Zulage
SteuerBeiträge bis 1.800 € plus Zulage sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn das günstiger ist als die Zulage
ObergrenzeEinzahlen darfst du bis 6.840 € im Jahr; gefördert werden Beiträge bis 1.800 €

Quellen: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, BMF-FAQ, Bundesregierung. Zulagen setzen eine Förderberechtigung voraus.

Förderberechtigt sind laut BMF zum Beispiel Arbeitnehmer und Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte mit Einwilligung. Ab 2027 kommen Selbständige mit Steuererklärung und Pflichtmitglieder von Versorgungswerken hinzu. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind etwa freiwillig Rentenversicherte ohne weitere Kriterien, befreite Minijobber und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Verheiratete ohne eigene Förderberechtigung können über den Partner eine Grundzulage von höchstens 175 € bekommen, wenn sie selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Alles Weitere hängt vom Einzelfall ab – frag Steuerberatung oder Verbraucherzentrale.

Worin unterscheidet es sich von Riester und Betriebsrente?

Bei Riester gab es bisher feste Zulagen: bis zu 175 € Grundzulage plus Kinderzulagen. Dafür war ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag nötig, nämlich 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €. Das neue System rechnet proportional zum Beitrag.

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue nach altem Muster gibt es ab 2027 nicht mehr. Was das für deinen Vertrag heißt, steht im Beitrag Was ändert sich 2027 für meinen Riester-Vertrag?.

Die Betriebsrente läuft über deinen Arbeitgeber. Das Gesetz schafft laut BMF keinen neuen Weg, das Altersvorsorgedepot dort zu nutzen. Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen können wie bisher gefördert werden, wenn sie aus versteuertem Lohn kommen.

Für Kinder plant die Bundesregierung zusätzlich die Frühstartrente. Laut Gesetzentwurf, Stand 05.10.2026 noch nicht beschlossen, würde der Bund 10 € im Monat in einen Standarddepot-Vertrag einzahlen.

Was ist offen – und welche Fragen helfen dir?

Stand 05.10.2026 ist offen, welche Anbieter welche Produkte zu welchen Kosten anbieten. Ein staatliches Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist geplant, braucht aber noch eine Verordnung. Die Bundesregierung nannte im Juni noch keinen Träger; die Rentenversicherung hält es für möglich, dass es erst nach dem 01.01.2027 kommt.

Die Verbraucherzentralen erwarten eine Verkaufswelle und raten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Du musst heute nichts entscheiden. Diese Fragen kannst du jedem Anbieter stellen:

  1. Bin ich förderberechtigt, und wie hoch wäre meine Zulage bei dem Betrag, den ich einzahlen kann?
  2. Welche Kosten fallen an: laufende Kosten, Abschlusskosten, Vertriebskosten, Kosten bei einem Wechsel?
  3. Ist es ein Standarddepot mit Kostendeckel oder ein anderes Produkt?
  4. Halte ich schwankende Werte aus, oder brauche ich eine Garantie – und was kostet sie an Rendite?
  5. Wie wird im Alter ausgezahlt, und was passiert, wenn ich eine Zeit lang nicht einzahlen kann?
  6. Habe ich schon einen Riester-Vertrag? Dann zuerst den Beitrag zu Riester lesen.

Teste dich selbst

Was gilt Stand 05.10.2026 für das Altersvorsorgedepot?

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Richtig ist: Das Gesetz ist verkündet, die neuen Zulagen und Verträge gelten aber erst ab 01.01.2027.

Richtig, weil das Altersvorsorgereformgesetz am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Die Artikel zu Zulagen und Vertragsrecht treten nach Artikel 14 am 01.01.2027 in Kraft.

Was bedeutet „ohne Garantie“ beim Altersvorsorgedepot?

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Richtig ist: Das Gesetz verlangt weder Mindestkapital noch Mindestwertentwicklung, das Depot kann also weniger wert sein als eingezahlt.

Richtig, weil Altersvorsorgedepot-Verträge nach dem Gesetz weder ein Mindestkapital noch eine Mindestwertentwicklung vereinbaren. Die 80-%-Zusage gehört zum Garantieprodukt, eine Verlustabsicherung durch Zulagen gibt es nicht.

Du zahlst 360 € im Jahr ein und bist förderberechtigt. Wie hoch ist die Grundzulage nach neuem Recht?

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Richtig ist: 180 €.

Richtig, weil der Staat auf Beiträge bis 360 € im Jahr 50 % dazugibt: 50 % von 360 € sind 180 €. Auf weitere Beiträge bis 1.800 € gibt es noch 25 %.

Das kannst du jetzt

  • Du kannst erklären, warum das Altersvorsorgedepot Stand 05.10.2026 beschlossenes Gesetz ist, aber erst ab 01.01.2027 gilt.
  • Du kannst sagen, was „ohne Garantie“ bedeutet und welche Zulagen es ab 2027 gibt.
  • Du kannst sechs Fragen stellen, bevor du dir ein Angebot genauer ansiehst.

Dein nächster Schritt

Hast du schon einen Riester-Vertrag? Dann lies, was für ihn ab 2027 gilt.

Zum Riester-Beitrag

Weiterlesen

Quellen

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.

  1. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz (öffnet in neuem Tab)
  2. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (öffnet in neuem Tab)
  3. Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert (öffnet in neuem Tab)
  4. Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz (öffnet in neuem Tab)
  5. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter (öffnet in neuem Tab)
  6. Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorge-Depot – Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle? (öffnet in neuem Tab)
  7. Deutscher Bundestag: Beschluss der Reform der privaten Altersvorsorge am 27.03.2026 (öffnet in neuem Tab)
  8. Bundesrat: Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 206/26) (öffnet in neuem Tab)
  9. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zum öffentlichen Standarddepot (Drucksache 21/6726) (öffnet in neuem Tab)
  10. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente (öffnet in neuem Tab)

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