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Rente & Vorsorge

Was ist die Frühstartrente – und was müssen Eltern jetzt tun?

Der Bund will für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Stand 05.10.2026 ist das ein Gesetzentwurf, kein beschlossenes Gesetz.

  • Von Chris
  • Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
  • 6 Min. Lesezeit
  • Einsteiger

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Der Bund will für ein Kind 12 Jahre lang 10 € im Monat einzahlen. Wie viel Geld ist nach 12 Jahren im Depot, wenn es im Schnitt 5 % im Jahr wächst?

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Richtig ist: Rund 1.950 €.

Der Bund zahlt 144 Monate lang 10 €, das sind 1.440 €. Bei 5 % Wertzuwachs pro Jahr (effektiv, Raten am Monatsende, ohne Kosten und Steuern) sind es nach 12 Jahren rund 1.953 €. Das ist eine Rechnung, keine Vorhersage: Ein Depot kann auch weniger wert sein als eingezahlt.

Kurz gesagt

  1. Stand 05.10.2026 ist die Frühstartrente ein Gesetzentwurf: Der Bundestag hat ihn am 25.09.2026 erstmals beraten, beschlossen ist er nicht.
  2. Geplant sind 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren ab Geburtsjahrgang 2020, eingezahlt in einen neuen, zertifizierten Depotvertrag.
  3. Eltern müssen heute nichts tun: Verträge gibt es frühestens ab 01.01.2027, und laut Gesetzentwurf bleibt der Anspruch des Kindes bis zu seinem 35. Geburtstag erhalten.

Was steht fest – und was ist nur ein Entwurf?

Stand 05.10.2026 ist die Frühstartrente ein Gesetzentwurf. Das Bundeskabinett hat ihn am 12.08.2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 25.09.2026 in erster Lesung beraten. Am 05.10.2026 hörte der Finanzausschuss Sachverständige an; einen Abstimmungstermin haben wir nicht gefunden.

Fest steht dagegen die Grundlage für die Verträge: Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.05.2026 verkündet, mehr dazu im Beitrag zum Altersvorsorgedepot. Daraus entsteht der „Standarddepot-Vertrag“, in den das Geld fließen soll. Solche Verträge gibt es frühestens ab 01.01.2027.

Frühstartrente auf einen Blick (Stand 05.10.2026, laut Gesetzentwurf)

FrageGeplant
Wie viel?10 € pro Monat vom Bund, zusammen 1.440 € in 12 Jahren
Wann?Vom 6. bis zum 18. Geburtstag; Start geplant am 01.01.2027
Wohin?In einen Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes
Wann ausgezahlt?Grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag
Was darf der Vertrag kosten?Effektivkosten höchstens 1,0 % pro Jahr; bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten

Quellen: Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7864) und BMF-FAQ zur Frühstartrente. Alles in dieser Tabelle ist geplant, nicht beschlossen.

Wer ist betroffen – und wie kommt das Geld zum Kind?

Laut Gesetzentwurf (Stand 05.10.2026) sind Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz in Deutschland dabei. Der Jahrgang 2020 wird 2026 sechs Jahre alt und soll rückwirkend ab 01.01.2026 gefördert werden. Zum Start am 01.01.2027 sind die Jahrgänge 2020 und 2021 dabei, ab 2028 jedes Jahr der Jahrgang, der dann sechs wird.

Wer vor 2020 geboren wurde, bekommt laut Entwurf kein Geld vom Staat. Eltern können für diese Kinder trotzdem einen Standarddepot-Vertrag ohne Förderung abschließen; die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei.

Das Geld geht nicht an die Eltern. Die Zentrale Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund soll es in den Vertrag einzahlen, den Eltern auf den Namen des Kindes abschließen. Dafür brauchst du die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes; einen eigenen Antrag gibt es nicht, den stellt der Anbieter automatisch, wenn du nicht widersprichst.

Ein bestehendes Kinderdepot zählt nach Angabe des BMF nicht, weil es kein zertifizierter Standarddepot-Vertrag ist; mehr dazu im Beitrag zum Kinderdepot. Zuzahlungen sind freiwillig, auch Großeltern dürfen einzahlen, insgesamt bis 6.840 € im Jahr. Die Höhe der Förderung hängt nicht davon ab.

Was weiß man noch nicht?

Stand 05.10.2026 sind mehrere Punkte offen:

  • Ob der Bundestag etwas ändert: Der Bundesrat hat am 25.09.2026 Änderungen verlangt, zum Beispiel nur einen geförderten Vertrag pro Kind. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen.
  • Kosten und Vertrieb: In der Anhörung am 05.10.2026 kritisierten die Kreditwirtschaft und der Fondsverband BVI das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt Zuzahlungen bis 6.840 € für zu hoch.
  • Anbieter: Welche Anbieter Standarddepots anbieten und wie ihre Angebote aussehen, steht nicht im Gesetz. Verträge gibt es frühestens ab 01.01.2027.
  • Verwaltung: Laut Entwurf soll das Bundeszentralamt für Steuern den Start des Antragsverfahrens per Schreiben mitteilen, weil noch nicht feststeht, wann die Technik bei der Zentralen Zulagenstelle bereit ist.
  • Steuer: Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, Steuern fallen erst bei der Auszahlung an. Wie viel das für dein Kind wird, hängt vom Einzelfall ab.

Was könnte daraus werden? Eine Rechnung

Laut Gesetzentwurf (Stand 05.10.2026) würde der Bund 12 Jahre lang 10 € im Monat einzahlen: zusammen 1.440 €. Die Tabelle zeigt, was daraus mit 18 Jahren wird und mit 65, wenn niemand mehr einzahlt. Wohin die Kurse gehen, weiß niemand – darum vier Annahmen statt einer Prognose.

10 € im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, danach liegen lassen bis 65

Wertzuwachs pro JahrEingezahltDepot mit 18Depot mit 65
0 %1.440 €1.440 €1.440 €
3 %1.440 €1.726 €6.926 €
5 %1.440 €1.953 €19.351 €
7 %1.440 €2.215 €53.253 €

Annahmen: gleichbleibender Wertzuwachs pro Jahr (effektiv), Raten am Monatsende, 12 Jahre Einzahlung, danach 47 Jahre ohne weitere Einzahlung, keine Kosten, Steuern oder Inflation. Das ist eine Rechnung, keine Vorhersage.

Die große Zahl am Ende kommt vor allem von der langen Wartezeit, nicht von den 10 €. Bei 0 % bleiben es 1.440 €, bei 3 % rund 6.900 €. Das Bundesfinanzministerium rechnet in seinem Beispiel mit 7 % und kommt auf rund 53.000 €. Es schreibt selbst: Ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht.

Inflation kommt hinzu. Bei 2 % im Jahr kauft ein Betrag nach 47 Jahren, vom 18. bis zum 65. Geburtstag, nur noch etwa 39 % dessen, was er am Anfang kaufte.

Das musst du heute nicht tun – und das kannst du tun

Du musst heute nichts entscheiden, nichts beantragen und nichts kündigen. Der Entwurf ist nicht beschlossen, und Verträge gibt es frühestens ab 01.01.2027.

Laut Gesetzentwurf (Stand 05.10.2026) geht der Anspruch auch ohne Vertrag nicht verloren. Der Bund legt das Geld dann gemeinsam für alle Kinder an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank; beim Jahrgang 2020 beginnt das 2028.

Das Kind kann seinen Anteil bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag übertragen. Danach fällt nicht abgerufenes Geld an den Bundeshaushalt zurück. Eine Antragsfrist für Eltern sieht der Entwurf nicht vor.

Wenn du dich trotzdem vorbereiten möchtest:

  • Prüfe das Geburtsjahr deines Kindes: Förderberechtigt wären laut Entwurf nur der Jahrgang 2020 und jüngere.
  • Lege die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bereit; beim Abschluss wird sie verlangt.
  • Sammle Fragen an Anbieter: Wie hoch sind die Effektivkosten? Was kostet der Abschluss? Wie läuft eine Zuzahlung?
  • Besprecht in der Familie, ob ihr freiwillig zuzahlen wollt. Nötig ist das nicht.
  • Rechne mit eigenen Annahmen im Frühstartrente-Rechner.

Teste dich selbst

Was gilt Stand 05.10.2026 für die Frühstartrente?

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Richtig ist: Sie ist ein Gesetzentwurf: Der Bundestag hat ihn erstmals beraten, beschlossen ist er nicht.

Richtig, weil der Bundestag den Entwurf am 25.09.2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen hat. Am 05.10.2026 folgte die Anhörung im Finanzausschuss. Eine Abstimmung steht noch aus.

Kann das Geld des Bundes in ein schon bestehendes Kinderdepot fließen?

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Richtig ist: Nein, der Bund zahlt nur in einen neuen, zertifizierten Standarddepot-Vertrag, den es frühestens ab 01.01.2027 gibt.

Richtig, weil nach Angabe des BMF nur zertifizierte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge die Voraussetzung erfüllen. Bestehende Kinder- und Juniordepots tun das in ihrer bisherigen Form nicht.

Was passiert laut Gesetzentwurf, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?

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Richtig ist: Der Bund legt es gemeinsam für alle Kinder an; das Kind kann seinen Anteil bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag übertragen.

Richtig, weil der Entwurf eine gemeinsame Anlage bei der Deutschen Bundesbank vorsieht. Erst nach dem 35. Geburtstag fällt nicht abgerufenes Geld an den Bundeshaushalt zurück.

Das kannst du jetzt

  • Du kannst erklären, was bei der Frühstartrente Stand 05.10.2026 feststeht und was nur Entwurf ist.
  • Du kannst nachrechnen, was 10 € im Monat über 12 Jahre bei 0 %, 3 %, 5 % und 7 % Wertzuwachs ergeben, und warum das keine Vorhersage ist.
  • Du kannst begründen, warum Eltern heute nichts beantragen müssen.

Dein nächster Schritt

Rechne mit eigenen Annahmen durch, was aus den 10 € im Monat werden kann.

Zum Frühstartrente-Rechner

Weiterlesen

Quellen

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.

  1. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente (öffnet in neuem Tab)
  2. Bundesfinanzministerium: Monatsbericht 09/2026 – Die Frühstartrente (öffnet in neuem Tab)
  3. Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente (Drucksache 21/7864) (öffnet in neuem Tab)
  4. Deutscher Bundestag: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 21/8296) (öffnet in neuem Tab)
  5. Deutscher Bundestag: Erste Lesung am 25.09.2026 (öffnet in neuem Tab)
  6. Deutscher Bundestag: Anhörung im Finanzausschuss am 05.10.2026 (öffnet in neuem Tab)
  7. Deutscher Bundestag (hib 773/2026): Stellungnahmen der Sachverständigen zur Frühstartrente (öffnet in neuem Tab)
  8. Deutsche Rentenversicherung: Frühstartrente – was geplant ist (öffnet in neuem Tab)
  9. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz (öffnet in neuem Tab)
  10. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (öffnet in neuem Tab)

Keine Anlageberatung. Wir erklären, wie etwas funktioniert – entscheiden musst du selbst. Das ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.