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Du zahlst 18 Jahre lang jeden Monat 25 € in ein Kinderdepot und nimmst an, dass es jährlich 5 % wächst. Wie viel steht am Ende in der Rechnung?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Rund 8.600 €.
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Richtig ist: Rund 8.600 €.
Eingezahlt sind 5.400 € (25 € × 12 × 18). Bei angenommenen 5 % im Jahr kommt die Rechnung auf rund 8.631 €, bei 3 % auf rund 7.120 €. Das ist eine Rechnung ohne Kosten und Steuern, keine Vorhersage: Echte Kurse schwanken.
Kurz gesagt
- Ein Kinderdepot ist ein Wertpapierkonto im Namen des Kindes: Die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter, das Geld gehört dem Kind, und mit 18 entscheidet es selbst.
- Wertpapiere schwanken im Wert – auch kurz vor dem Zeitpunkt, an dem das Geld gebraucht wird. Kosten und Steuern gehören vorher geklärt.
- Die geplante Frühstartrente (Stand 05.10.2026: Regierungsentwurf) kann laut Finanzministerium nicht auf ein bestehendes Kinderdepot eingezahlt werden.
Was ist ein Kinderdepot – und wem gehört das Geld?
Ein Depot ist ein Konto, auf dem Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile verwahrt werden. Bei einem Kinderdepot läuft es im Namen des Kindes. Die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter, bei gemeinsamer Sorge gemeinsam (§ 1629 BGB).
Was du dem Kind schenkst, gehört dem Kind (§ 516 BGB). Zurückholen kannst du es nicht einfach: Das Gesetz kennt nur enge Ausnahmen, etwa wenn der Schenker selbst seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann (§ 528 BGB). Ob eine Einzahlung wirklich verschenkt wurde, hängt vom Einzelfall ab.
Bis zur Volljährigkeit müssen Eltern das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen (§ 1642 BGB). Mit 18 (§ 2 BGB) entscheidet das Kind selbst, ob es spart, umschichtet oder ausgibt.
Risiken zuerst: Was kann schiefgehen?
25 € im Monat, 18 Jahre lang
- Eingezahlt (25 € × 12 Monate × 18 Jahre)
- 5.400 €
- Wert bei 0 % im Jahr
- 5.400 €
- Wert bei 3 % im Jahr
- rund 7.120 €
- Wert bei 5 % im Jahr
- rund 8.631 €
- Wert bei 5 %, aber 30 % Einbruch im letzten Jahr
- rund 5.850 €
Annahmen: Monatliche Raten am Monatsende, Zuwachs als effektiver Jahreswert, keine Kosten, keine Steuern, keine Inflation. Im letzten Fall wächst das Depot 17 Jahre mit 5 % im Jahr (7.928 €), dann fällt der Wert um 30 % (5.550 €), und die letzten 12 Raten (300 €) kommen ohne Zuwachs dazu. Alle Prozentzahlen sind Annahmen, keine Prognosen. Das ist eine Rechnung, keine Vorhersage.
Ein einziges schlechtes Jahr kann viele gute Jahre aufzehren. Auch Kosten zählen. Die Verbraucherzentralen rechnen für 1.000 € Einmalanlage über 20 Jahre bei angenommenen 5,1 % im Jahr: 1.590 € Ertrag bei geringen, 927 € bei typischen Kosten.
Welche Alternativen gibt es?
Es gibt Möglichkeiten, die ohne Kursschwankungen auskommen. Die Verbraucherzentrale ordnet sie so ein:
- Sparbuch oder Tagesgeld: laut Verbraucherzentrale „unkompliziert“ und ohne Kursschwankungen. Am Sparbuch sieht das Kind jederzeit, wie viel schon da ist.
- Banksparplan: regelmäßig einzahlen wie auf ein Sparkonto, die Ertragschancen sind „sehr begrenzt“.
- ETF-Sparplan: Ein ETF ist ein Korb voller Wertpapiere, der einen Index nachbildet. Mehr dazu in „Was ist ein ETF?“. Höhere Ertragschancen, aber Wertschwankungen.
- Kein Finanzprodukt: Die Verbraucherzentrale nennt auch, Musikunterricht oder den Vereinsbeitrag zu bezahlen.
Was passt, hängt vom Ziel ab. Für wenige Jahre nennt die Verbraucherzentrale Sparkonto oder Festgeld. Bei langer Zeit kommt mehr Risiko in Frage, weil Zeit bleibt, eine schlechte Phase auszusitzen.
Wie wird ein Kinderdepot besteuert?
Erträge aus Kapitalvermögen, etwa Zinsen oder Dividenden, sind steuerpflichtig, soweit sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Er beträgt 1.000 € im Jahr, und das Kind hat einen eigenen.
Mit einem Freistellungsauftrag sagst du der Bank, dass bis zu diesem Betrag keine Steuer abgezogen wird. Ohne Auftrag zieht sie ab dem ersten Euro Steuer ab.
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt kann den Abzug ganz vermeiden, wenn alle Einkünfte des Kindes den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt: 2026 sind es 12.348 € (§ 32a EStG). Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre.
Ob Erträge Kindergeld, Familienversicherung, Unterhalt oder später BAföG berühren, hängt vom Einzelfall ab. Das klärst du mit Steuerberatung, Krankenkasse, Familienkasse, BAföG-Amt oder der Verbraucherzentrale.
Und die Frühstartrente?
Stand 05.10.2026: Die Frühstartrente ist ein Regierungsentwurf und nicht beschlossen. Das Kabinett hat ihn am 12.08.2026 verabschiedet, der Bundestag hat ihn am 25.09.2026 in erster Lesung beraten, der Finanzausschuss hat am 05.10.2026 angehört.
Geplant ist: Für Kinder von 6 bis 18 Jahren zahlt der Bund 10 € im Monat in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Eltern oder Großeltern können bis zu 6.840 € im Jahr zusätzlich einzahlen. Die Effektivkosten sollen in der Ansparphase auf 1 % begrenzt sein, die Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Die Förderung samt Erträgen ist grundsätzlich bis 65 gebunden; Eigenbeiträge lassen sich laut Ministerium nach den Vertragsregeln entnehmen.
Laut Finanzministerium kann ein bestehendes Kinderdepot nicht genutzt werden. Die neuen Verträge soll es frühestens ab 01.01.2027 geben. Die Frühstartrente zielt auf die Altersvorsorge. Ob und wie das Gesetz kommt, ist offen.
Mehr dazu in „Was ist die Frühstartrente?“. Durchrechnen kannst du es im Frühstartrente-Rechner.
Fragen an dich selbst – und an eine unabhängige Beratung
- Wofür ist das Geld gedacht, und wann braucht das Kind es frühestens?
- Was wäre, wenn das Depot kurz vor diesem Zeitpunkt deutlich weniger wert ist? Könntest du warten?
- Welche Kosten fallen an – für Depot, Käufe und Fonds? Wie wirken sie über 18 Jahre?
- Wie sind Steuern geregelt: Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?
- Was passiert mit 18? Ist es für dich in Ordnung, dass das Kind dann entscheidet?
- Braucht die Bank beide Unterschriften? Gibt es Geschäfte, für die das Familiengericht zustimmen muss? Frag nach.
- Wie passt die Frühstartrente zu deinem Plan?
Unabhängige Beratung bekommst du bei den Verbraucherzentralen. Einige bieten kostenlose Online-Seminare zum Sparen für den Nachwuchs an.
Teste dich selbst
Großeltern haben einem Kind Geld geschenkt, es liegt in einem Kinderdepot. Wem gehört es?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Dem Kind; die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter.
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Richtig ist: Dem Kind; die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter.
Richtig, weil eine Schenkung eine unentgeltliche Zuwendung ist (§ 516 BGB) und Eltern das Kind nur vertreten (§ 1629 BGB). Ob wirklich verschenkt wurde, hängt vom Einzelfall ab.
Was zeigt das Rechenbeispiel mit 30 % Einbruch im letzten Jahr?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Ein Kurseinbruch kurz vor dem Zeitpunkt, an dem das Geld gebraucht wird, drückt den Endwert deutlich – auch nach langer Ansparzeit.
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Richtig ist: Ein Kurseinbruch kurz vor dem Zeitpunkt, an dem das Geld gebraucht wird, drückt den Endwert deutlich – auch nach langer Ansparzeit.
Richtig, weil aus rund 8.631 € in dieser Annahme nur rund 5.850 € werden. Das ist eine Annahme, keine Prognose – aber sie zeigt, warum der Zeitpunkt zählt.
Was sagt das Finanzministerium zu einem bestehenden Kinderdepot und der geplanten Frühstartrente?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Es kann nicht genutzt werden: Nötig ist ein neuer, zertifizierter Standarddepot-Vertrag, frühestens ab 01.01.2027.
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Richtig ist: Es kann nicht genutzt werden: Nötig ist ein neuer, zertifizierter Standarddepot-Vertrag, frühestens ab 01.01.2027.
Richtig, weil bestehende Kinder- und Juniordepots die Voraussetzungen in ihrer bisherigen Form nicht erfüllen. Das Gesetz ist zudem noch nicht beschlossen.
Fragen richtig. Die Erklärungen zeigen dir, wo du nachlesen kannst.
Das kannst du jetzt
- Du kannst erklären, wem das Geld in einem Kinderdepot gehört und was mit 18 passiert.
- Du kannst Risiken, Kosten und Steuerfragen benennen, die du vor einer Eröffnung klären kannst.
- Du kannst sagen, wie der Stand der Frühstartrente am 05.10.2026 ist und warum ein bestehendes Kinderdepot sie nicht aufnimmt.
Dein nächster Schritt
Wie die Frühstartrente nach dem Regierungsentwurf funktionieren soll, erklärt der nächste Beitrag.
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Quellen
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.
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- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente (14.08.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Deutscher Bundestag: Einführung einer Frühstartrente beraten (1. Lesung 25.09.2026, Anhörung 05.10.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1629: Vertretung des Kindes (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 516: Begriff der Schenkung (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 528: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1642: Anlegung von Geld (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 2: Eintritt der Volljährigkeit (öffnet in neuem Tab)
Keine Anlageberatung. Wir erklären, wie etwas funktioniert – entscheiden musst du selbst. Das ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.