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Kinder & Familie

Wie viel Taschengeld ist richtig?

Eine einzige richtige Zahl gibt es nicht. Es gibt Spannen, die viele Familien als Orientierung nutzen – und ein paar Absprachen, die das Ganze fair und planbar machen.

  • Von Chris
  • Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
  • 5 Min. Lesezeit
  • Einsteiger

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In einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (2023) ging es um Kinder zwischen 5 und 17 Jahren. Wie viele der 10-Jährigen bekommen Taschengeld?

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Richtig ist: Etwa drei von vier Kindern.

Es sind 76 %. Bei den 5-Jährigen waren es 22 %, bei den 15-Jährigen 93 %. Das ist eine Befragung von 4.422 Kindern und Jugendlichen: Sie beschreibt, was Familien tun, nicht, was richtig ist.

Kurz gesagt

  1. Es gibt keine Pflicht und keine „richtige“ Zahl – nur Spannen, die das Deutsche Jugendinstitut 2025 als Orientierung nennt: von 1 – 2 € pro Woche (unter 6 Jahren) bis 55 – 75 € pro Monat (ab 18 Jahren).
  2. Bei jüngeren Kindern passt oft ein Wochenbetrag, ab etwa 10 Jahren bewährt sich die monatliche Zahlung.
  3. § 110 BGB erlaubt Käufe, die ein Kind sofort mit seinem Taschengeld bezahlt – Ratenkäufe und Abos gehören nicht dazu.

Gibt es eine Pflicht – und was machen andere Familien?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zu Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Auch Höhe und Rhythmus sind nirgends vorgeschrieben: Empfehlungen sind Orientierungshilfen, keine Rechtsnorm.

Wie verbreitet Taschengeld ist, hat das Deutsche Jugendinstitut (DJI) 2023 bei 4.422 Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 17 Jahren ausgewertet. Mit 5 Jahren bekommt etwa jedes fünfte Kind Taschengeld (22 %), mit 10 Jahren sind es 76 %, mit 15 Jahren 93 %.

Das beschreibt, was Familien tun – nicht, was richtig ist.

Welche Spannen werden empfohlen?

Die bekannteste Orientierung stammt aus einer Expertise des DJI von 2025. Sie nennt Spannen statt fester Beträge und betont: Es sind Orientierungswerte, keine Vorgaben.

Taschengeld-Empfehlung des DJI (2025)

AlterBetragAuszahlung
unter 6 Jahren1 – 2 €pro Woche
6 – 7 Jahre2 – 3 €pro Woche
8 – 9 Jahre3 – 4 €pro Woche
10 – 11 Jahre15 – 25 €pro Monat
12 – 13 Jahre20 – 30 €pro Monat
14 – 15 Jahre25 – 45 €pro Monat
16 – 17 Jahre40 – 60 € *pro Monat
ab 18 Jahren55 – 75 € *pro Monat

* ab 16 Jahren für Jugendliche, die wirtschaftlich noch von den Eltern abhängig sind. Quelle: DJI, Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ (2025).

Höheres Alter und mehr Selbstständigkeit sprechen laut DJI eher für den oberen Rand, viele Geschwister oder ein knappes Budget eher für den unteren. Wer bisher über der Spanne lag, senkt nicht ab. Wer darunter lag, kann in zwei oder drei Schritten anheben.

Zur Quellenlage: Das Familienportal des Bundes nennt die DJI-Expertise als Quelle, das Stadtjugendamt München zeigt dieselben Werte. Das sind keine unabhängigen Zweitmeinungen.

Das Berliner Familienportal weicht ab: Für 10- bis 11-Jährige nennt es 15 – 20 € statt 15 – 25 €. Die DJI-Expertise entstand in einem Projekt, das der Deutsche Sparkassen- und Giroverband finanziert hat.

Wöchentlich oder monatlich – und wofür ist das Geld da?

Jüngere Kinder können selten einen ganzen Monat überblicken. Deshalb sind laut DJI bis etwa 10 Jahre Wochenbeträge praktisch, danach bewährt sich der Monatsbetrag. Bei den 11-Jährigen ist die monatliche Auszahlung mit 57 % bereits die häufigste Form.

Taschengeld ist Geld zur freien Verfügung. Davon getrennt empfiehlt das DJI ab etwa 12 Jahren ein Budgetgeld für wiederkehrende Ausgaben. Es nennt dafür diese Spannen pro Monat:

  • Kleidung und Schuhe: 45 – 65 €
  • Essen außer Haus: 25 – 40 €
  • Handy, Internet und Abos: 15 – 25 €
  • Schulmaterial: 5 – 15 €
  • Kosmetik und Pflege: 5 – 15 €

Wichtig ist die Absprache vorab: Was zahlt das Kind selbst, was zahlen die Eltern? Bei Handy und Abos lohnt das besonders, denn laut KIM-Studie 2024 hat knapp die Hälfte der 6- bis 13-Jährigen ein eigenes Smartphone (46 %).

Ist das Geld früh weg? Das DJI rät zu einem gemeinsamen Blick auf die Ausgaben: aufschreiben, was kam und was ging.

Was darf mein Kind kaufen? Der Taschengeldparagraph

Kinder unter 7 Jahren sind nach dem Gesetz geschäftsunfähig. Ab 7 sind sie beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), mit 18 unbeschränkt. Ab 7 brauchen Verträge deshalb im Regelfall die Zustimmung der Eltern.

Eine Ausnahme ist § 110 BGB, der „Taschengeldparagraph“. Ein Vertrag, den ein Kind allein schließt, gilt dann von Anfang an als wirksam. Voraussetzung: Es erbringt seine Leistung mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung oder zu genau diesem Zweck überlassen wurden.

Lohn, Belohnung, Strafe – was gehört nicht zum Taschengeld?

Das DJI rät: Taschengeld nicht für gute Noten zahlen und nicht als Strafe kürzen. Das Berliner Familienportal sieht es genauso und verweist auf den Lerneffekt, der sonst verloren geht.

Das ist eine pädagogische Empfehlung, kein Gesetz. Das Kinderlexikon HanisauLand schreibt dagegen: Eltern können das Taschengeld kürzen oder wegnehmen, wenn sie es für richtig halten. Beide Sichtweisen gibt es.

Mithilfe im Haushalt gehört laut DJI zum Zusammenleben (§ 1619 BGB) und wird nicht über das Taschengeld „bezahlt“. Für besondere Zusatzdienste kann eine vorher vereinbarte, kleine Vergütung angemessen sein – getrennt vom Taschengeld.

Was heißt das für dich?

Eine Rechenformel gibt es nicht. Diese Fragen helfen bei der Entscheidung, ohne ein Ergebnis vorzugeben:

  • Wo liegt dein Kind in der Spanne, und was passt zu deinem Budget? Das DJI sagt: lieber verlässlich ein kleineres Taschengeld als ein schwankendes.
  • Welcher Rhythmus passt: wöchentlich, alle 14 Tage oder monatlich?
  • Was zahlt das Kind selbst, was bleibt Sache der Eltern? Schreibt es auf.
  • Wann schaut ihr nach? Das DJI schlägt einen kurzen Check einmal im Jahr vor, etwa zum Geburtstag.
  • Wie geht ihr mit Geldgeschenken um? Das DJI rechnet sie nicht aufs Taschengeld an.

Wie du mit deinem Kind über Wünsche und Preise sprichst, steht in „Wie spreche ich mit meinem Kind über Geld?“. Wenn größere Beträge für das Kind zusammenkommen, hilft „Was ist ein Kinderdepot?“.

Teste dich selbst

Ein 9-jähriges Kind bestellt online ein Spiel auf Rechnung, ohne dass die Eltern es wissen. Was gilt?

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Richtig ist: Der Taschengeldparagraph greift nicht, weil nicht sofort bezahlt wird. Die Eltern können den Kauf genehmigen oder ablehnen.

Richtig, weil § 110 BGB nur Käufe erfasst, die das Kind sofort und vollständig mit seinem Geld bezahlt. Bei Rechnung, Raten oder Abos braucht es die Zustimmung der Eltern.

Wofür ist die Taschengeld-Tabelle des DJI gedacht?

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Richtig ist: Als Orientierung mit Spannen, nicht als Vorgabe.

Richtig, weil das DJI selbst schreibt, es handle sich um Orientierungswerte, nicht um Vorgaben. Eine gesetzliche Pflicht zu Taschengeld gibt es nicht.

Was rät das DJI zum Thema Taschengeld und Verhalten?

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Richtig ist: Nicht als Belohnung oder Strafe einsetzen, sondern verlässlich zahlen.

Richtig, weil das DJI Taschengeld als verlässliches Lernbudget sieht. Das ist eine Empfehlung, kein Gesetz – das Kinderlexikon HanisauLand sieht es anders.

Das kannst du jetzt

  • Du kannst erklären, warum es keine gesetzlich „richtige“ Taschengeldhöhe gibt und wie du eine Spanne als Orientierung nutzt.
  • Du kannst erklären, was § 110 BGB regelt und warum Ratenkäufe und Abos nicht darunterfallen.
  • Du kannst Taschengeld, Budgetgeld und die Vergütung für Zusatzdienste voneinander trennen.

Dein nächster Schritt

Wie du mit deinem Kind über Wünsche, Preise und Verzicht sprichst, liest du im nächsten Beitrag.

Gespräche über Geld führen

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Quellen

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.

  1. Deutsches Jugendinstitut: Taschengeld und Gelderziehung (Expertise 2025) (öffnet in neuem Tab)
  2. Familienportal des Bundes: Taschengeld (öffnet in neuem Tab)
  3. Berliner Familienportal: Taschengeld – Ratgeber für Berliner Eltern (öffnet in neuem Tab)
  4. Landeshauptstadt München, Stadtjugendamt: Taschengeld (öffnet in neuem Tab)
  5. Verbraucherzentrale: Geschäftsfähigkeit – Was dürfen Kinder im Internet einkaufen? (Stand 12.08.2026) (öffnet in neuem Tab)
  6. HanisauLand: Lexikon, Stichwort Taschengeld (öffnet in neuem Tab)
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 110: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (öffnet in neuem Tab)
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 106: Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (öffnet in neuem Tab)
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 1619: Dienstleistungen in Haus und Geschäft (öffnet in neuem Tab)
  10. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest: KIM-Studie 2024 (öffnet in neuem Tab)

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