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In einer Befragung von Polizei und BSI (Januar 2026) trauen sich 47 % zu, KI-Fälschungen zu erkennen. Wie viele gaben an, schon einmal die Quelle eines verdächtigen Bildes oder Videos geprüft zu haben?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: etwa 19 %.
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Richtig ist: etwa 19 %.
Etwa 19 %. Am häufigsten hatten Befragte nur überlegt, ob die Szene realistisch ist (40 %). Das sind Selbstauskünfte von 3.060 Befragten. Der Text unten zeigt, warum das Prüfen der Quelle mehr bringt als der Blick aufs Gesicht.
Kurz gesagt
- Bei Fake-Werbung benutzen Kriminelle Fotos, KI-Videos, Stimmen oder erfundene Zitate bekannter Menschen. Die Abgebildeten wissen meist nichts davon.
- Ein verlässlicher Schutz allein durch Hinsehen existiert nicht. Prüfe stattdessen Internetadresse und Impressum, und such die Nachricht direkt beim Medienhaus.
- Klick nicht, mach einen Screenshot, melde die Anzeige der Plattform und warne andere. Bei Verdacht auf eine Straftat gehört sie auch zur Polizei.
Wie funktioniert Fake-Werbung mit Promis?
Kriminelle nehmen Fotos, Videos oder Stimmen bekannter Menschen und bauen daraus eine Anzeige. Die Verbraucherzentrale schreibt: Die Abgebildeten wissen meist nichts von ihrem „Einsatz“. Werbung mit bekannten Gesichtern ist deshalb kein Beweis für Seriosität.
- Gefälschte Artikel und Interviews: Die Seite kopiert Logo und Layout bekannter Nachrichtenportale oder Fernsehsender. Eine typische Schlagzeile laut BaFin: Eine Sendung dürfe nicht ausgestrahlt werden, weil sie eine Erfindung enthülle, mit der jeder viel Geld verdienen könne.
- Deepfakes: Mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen, die täuschend echt wirken. Laut Polizei reicht dafür heute ein einzelnes Foto aus einem öffentlichen Profil (2025).
- Erfundene Zitate: Dem Prominenten werden Sätze in den Mund gelegt, die er nie gesagt hat, zum Beispiel ein Finanztipp.
Wer klickt, landet auf einer Seite, die nach Kontaktdaten fragt. Danach rufen oft Mitarbeiter eines Callcenters an. Sie drängen zu einer ersten Einzahlung, meist 250 € (Verbraucherzentrale).
Verbreitet werden solche Anzeigen laut Verbraucherzentrale bevorzugt in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten. Dort werden sie werberechtlich nicht geprüft. Die Links führen meist zu Fake-Trading-Plattformen, also zu nachgebauten Handelsplätzen, auf denen angebliche Gewinne nur simuliert werden.
Woran erkenne ich eine Fälschung?
Zuerst die ehrliche Antwort: Einen verlässlichen Schutz gibt es bislang nicht, schreibt die Verbraucherzentrale (Stand 23.03.2026). Deepfakes sind kaum noch von echten Videos zu unterscheiden. Verlass dich deshalb nicht auf Bildfehler allein.
Die Befragung von Polizei und BSI zeigt eine Lücke: 47 % trauen sich zu, KI-Inhalte zu erkennen. Nur 19 % haben schon einmal die Quelle geprüft. Genau dort setzen diese Prüfschritte an.
- Internetadresse: Zeigt die Anzeige das Logo eines bekannten Medienhauses, vergleiche die Adresse. Weicht sie ab oder fehlt der Name, ist laut Verbraucherzentrale allergrößte Vorsicht geboten.
- Impressum: Seriöse Medien haben immer ein vollständiges Impressum. Fehlt es, ist das ein Warnsignal.
- Gegenprobe: Such die Nachricht direkt auf der Seite des Medienhauses. Findest du sie dort nicht, ist sie sehr wahrscheinlich gefälscht.
- Übertriebene Versprechen: Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale „Verdienen Sie 10.000 Euro pro Woche“. Fehlende Quellen und seltsame Webseiten gehören ebenfalls dazu.
- Zeitdruck: Die Polizei beschreibt das Muster, du dürftest die „einmalige Chance“ nicht verpassen. Laut BaFin ist ein Drängen zu schneller Entscheidung meist ein Trick.
- Der Rückruf: Nach dem Ausfüllen eines Formulars meldet sich jemand per Telefon oder Messenger und drängt zur Einzahlung.
Bildfehler sind trotzdem ein Indiz: verzerrte Hände, Lippen, die nicht zum Ton passen, ein „leerer“ Blick. Mit besserer Technik werden sie aber seltener (Polizei, 2025).
Was sagen Plattformen, Verbraucherzentrale und Polizei?
Wer sagt was?
| Stelle | Was sie sagt | Stand |
|---|---|---|
| Bundesnetzagentur (Digital Services Act) | Online-Plattformen müssen ein leicht zugängliches Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte anbieten und Meldungen unverzüglich und sorgfältig prüfen. | abgerufen 05.10.2026 |
| Verbraucherzentrale | Nicht klicken oder anmelden. Anzeige als „Irreführend“ melden, Screenshot machen, andere warnen. | 23.03.2026 |
| Polizei (ProPK) | Prominente bürgen scheinbar für Angebote, oft mit KI-Inhalten oder Bildern ohne Einverständnis. Verdächtige Werbung melden. | abgerufen 05.10.2026 |
| BaFin | Positiven Erfahrungsberichten nicht blind vertrauen, auch nicht von prominenten Anlegern. Sie können gefälscht sein. | abgerufen 05.10.2026 |
Quellen: siehe Quellenliste. „abgerufen“ heißt: Die Seite trägt kein Datum.
Eine Meldung führt nicht automatisch dazu, dass die Anzeige verschwindet. Die Entscheidung bleibt bei der Plattform. Die Bundesnetzagentur kann gemeldete Inhalte weder löschen noch anordnen, rät aber bei Verdacht auf Straftaten zur Anzeige bei der Polizei.
Was du jetzt tun kannst
- Nicht klicken, nichts anmelden, keine Kontaktdaten eintragen.
- Screenshot machen und die Anzeige über die Meldefunktion der Plattform melden, zum Beispiel als „Irreführend“.
- Adresse und Impressum prüfen, die Nachricht beim Medienhaus gegenprüfen.
- Bei Verdacht auf eine Straftat zusätzlich die Polizei informieren.
- Andere warnen, etwa durch Weiterleiten einer Verbraucherwarnung.
Die Polizei rät, mit Freunden und Familie über Erlebtes zu sprechen. Bei älteren Eltern oder Großeltern hilft ein eigenes Erlebnis mehr als Belehrung: „Mir ist so eine Anzeige begegnet. Schau mal, woran ich sie erkannt habe.“ So bleibt es ein Gespräch unter Erwachsenen.
Wer sich auf solchen Seiten registriert, riskiert laut Verbraucherzentrale Datenmissbrauch, betrügerischen Telefonkontakt oder den Verlust von Geld. Hast du schon Daten eingegeben oder Geld überwiesen, hilft Auf Betrug reingefallen – was kann ich jetzt tun?. Überweise bis dahin nichts.
Typische Muster hinter solchen Anzeigen stehen in Woran erkenne ich Anlagebetrug?. Und wenn dir jemand im Video „Tipps“ gibt, hilft Finfluencer: Woran erkenne ich bezahlte Tipps? bei der Einordnung.
Teste dich selbst
Du siehst eine Anzeige im Look eines bekannten Nachrichtenportals. Was prüfst du zuerst?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Internetadresse und Impressum der Seite.
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Richtig ist: Internetadresse und Impressum der Seite.
Richtig, weil Bildfehler laut Verbraucherzentrale kein verlässlicher Hinweis sind. Weicht die Adresse vom Medienhaus ab oder fehlt das Impressum, ist größte Vorsicht geboten.
Warum ist ein bekanntes Gesicht in einer Geldanlage-Anzeige kein Beleg für Seriosität?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Weil die Abgebildeten oft nichts davon wissen und Bild, Stimme oder Zitat gefälscht sein können.
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Richtig ist: Weil die Abgebildeten oft nichts davon wissen und Bild, Stimme oder Zitat gefälscht sein können.
Richtig, weil laut Verbraucherzentrale die Abgebildeten meist nichts von dem „Einsatz“ wissen und Deepfakes kaum noch von echten Videos zu unterscheiden sind.
Du hast eine verdächtige Anzeige gesehen, aber nichts angeklickt. Was hilft anderen?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Screenshot machen, die Anzeige melden und andere warnen.
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Richtig ist: Screenshot machen, die Anzeige melden und andere warnen.
Richtig, weil Screenshot, Meldung bei der Plattform und das Warnen anderer genau die Schritte sind, die Verbraucherzentrale und Polizei nennen.
Fragen richtig. Die Erklärungen zeigen dir, wo du nachlesen kannst.
Das kannst du jetzt
- Du kannst jetzt erklären, wie Fake-Werbung mit bekannten Gesichtern funktioniert: gefälschte Artikel, Deepfakes, erfundene Zitate.
- Du kannst Adresse und Impressum prüfen und eine Nachricht beim Medienhaus gegenprüfen.
- Du kannst eine Anzeige melden und Angehörige respektvoll warnen.
Dein nächster Schritt
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Quellen
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.
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