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Angenommen, ein Chat verspricht dir 2 % Gewinn pro Woche, jede Woche auf den neuen Stand gerechnet. Was wären aus 1.000 € nach einem Jahr (52 Wochen)?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: etwa 2.800 €.
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Richtig ist: etwa 2.800 €.
Etwa 2.800 €. Aus 1.000 € werden mit 2 % pro Woche nach 52 Wochen rund 2.800 €, ein Plus von rund 180 % in einem Jahr. Das ist eine Rechnung unter der genannten Annahme, keine Vorhersage. Die BaFin nennt in Chatgruppen Renditeversprechen von bis zu 700 %.
Kurz gesagt
- Typische Warnzeichen: ungefragter Kontakt, hohe Rendite bei kaum Risiko, Zeitdruck, Scheingewinne auf einer fremden Plattform, Auszahlung nur gegen weitere Zahlung, Überweisung an Unbekannte, fehlende Erlaubnis.
- Prüfen kannst du ein Angebot in der BaFin-Datenbank, im Impressum, mit der Domain-Abfrage und mit dem Fake-Check der Verbraucherzentralen. Kein Weg ist lückenlos.
- Überweise nichts, solange du das Angebot nicht verstanden und geprüft hast. Seriöse Angebote erfordern laut BaFin keinen Abschluss innerhalb weniger Stunden oder Tage.
Warum fällt man darauf herein?
Das kann jedem passieren. Die Täter arbeiten professionell und bauen oft über Tage oder Wochen Vertrauen auf, bevor es um Geld geht. Mit jedem Gespräch wird die Hürde höher, sich zu trennen, schreibt die Verbraucherzentrale.
Eine Online-Befragung von Polizei und BSI (Januar 2026, 3.060 Personen) zeigt, wie nah das liegt. 432 Befragte hatten schon einmal in Kryptowährung investiert. Davon gaben 31 % an, beim Cybertrading in eine Anlage investiert zu haben, die sich als Betrug erwies.
Cybertrading heißt hier: Geldanlage über Online-Plattformen, die nur so aussehen. Die Zahl stammt aus Selbstauskünften einer Umfrage und ist keine Fallzahl der Polizei.
Wie fängt es an? Warnzeichen 1 bis 3
Warnzeichen 1: Ungefragter Kontakt – Anruf, Gruppeneinladung oder Anzeige, ohne dass du gefragt hast. Ungebetene Anrufe („Cold Calling“) sind meist verboten, und der BaFin sind keine lizenzierten Anbieter bekannt, die sich über Messenger-Gruppenchats an Anleger wenden. Was du prüfen kannst: Wer hat den Kontakt gesucht, du oder die andere Seite?
Warnzeichen 2: Hohe Rendite bei kaum Risiko – „300 % Gewinn in nur zwei Wochen“ nennt die Polizei als Beispiel. Je höher der versprochene Gewinn, desto größer das Risiko, Geld zu verlieren (BaFin). Was du prüfen kannst: Spricht das Angebot auch über Risiken? Fehlt das, ist es laut Verbraucherzentrale „erst recht“ ein Warnsignal.
Warnzeichen 3: Zeitdruck und „exklusiv“ – Dir wird gesagt, du seist ausgewählt, der Zugang sei begrenzt und du müsstest schnell entscheiden. Seriöse Angebote erfordern laut BaFin keinen Abschluss innerhalb weniger Stunden oder Tage. Was du prüfen kannst: Bitte um ein paar Tage Bedenkzeit und achte darauf, ob der Druck wächst.
Wie geht es weiter? Warnzeichen 4 bis 7
Warnzeichen 4: Eine Plattform mit Scheingewinnen – Du sollst auf einer bestimmten Plattform ein Konto eröffnen, oft mit einer ersten Einzahlung von meist 250 € (Verbraucherzentrale). Die angezeigten Gewinne sind laut BaFin erfunden, manchmal klappt sogar eine kleine Auszahlung, um Vertrauen aufzubauen. Was du prüfen kannst: Frag, warum du nur dort einzahlen kannst, und prüfe den Anbieter wie unten beschrieben.
Warnzeichen 5: Auszahlung nur gegen weitere Zahlung – Plötzlich fallen angebliche Steuern oder Gebühren an. Oder eine „Spiegeltransaktion“: Du sollst vorab so viel überweisen, wie du dir auszahlen lassen willst. Danach bricht der Kontakt oft ab. Was du prüfen kannst: Die Polizei rät, kein weiteres Geld zu überweisen, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Provisionen.
Warnzeichen 6: Zahlung an Unbekannte oder Zugriff auf dein Gerät – Du sollst auf eine fremde IBAN oder an eine Krypto-Adresse (Wallet) überweisen. Oder du sollst eine Fernwartungs-Software installieren, mit der Fremde dein Gerät steuern. Seit Oktober 2025 prüfen Banken bei Euro-Überweisungen (SEPA), ob Empfängername und IBAN zusammenpassen, und zeigen einen Hinweis. Was du prüfen kannst: Nimm diesen Hinweis als Stoppsignal, und lass niemanden auf dein Gerät.
Warnzeichen 7: Keine Erlaubnis, kein echter Anbieter – Der Anbieter hat keine Erlaubnis, oder das Impressum fehlt oder wirkt fehlerhaft. Manchmal gehört der Name einer echten Firma, die mit dem Angebot nichts zu tun hat. Was du prüfen kannst: Die Prüfwege im nächsten Abschnitt.
Wo kannst du ein Angebot prüfen?
Fünf Prüfwege und ihre Grenzen
| Prüfweg | Was er zeigt | Grenze |
|---|---|---|
| Unternehmensdatenbank der BaFin | Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat | Täter nutzen echte Namen; ein Treffer beweist nicht, mit wem du sprichst |
| Warnungen der BaFin | Unternehmen, vor denen gewarnt wird | Nie vollständig; neue Seiten kommen ständig dazu |
| Impressum und Registerportal der Länder | Ob es die genannte Firma gibt | Namen echter Firmen werden missbraucht oder leicht verändert |
| Domain-Abfrage („WHOIS“) | Wie alt eine Website ist | Betreiberangaben sind oft anonymisiert |
| Fake-Check Geldanlage der Verbraucherzentralen | Einschätzung, ob Warnzeichen vorliegen | Erste Einschätzung, keine Rechtsberatung |
Quellen: BaFin (Handelsplattformen, unseriöse Anbieter), Verbraucherzentralen (Fake-Check Geldanlage).
Eine „schwarze Liste“ aller Betrüger gibt es nicht, sagt die Verbraucherzentrale. Und selbst bei einem beaufsichtigten Unternehmen kannst du Geld verlieren. Eine Erlaubnis heißt also nur, dass der Anbieter unter Aufsicht steht.
Was du jetzt tun kannst
Ein einzelnes Warnzeichen beweist noch keinen Betrug, schreibt die BaFin: Ähnliche Praktiken gibt es auch bei seriösen Anbietern. Mehrere zusammen sind ein starkes Signal. Der Fake-Check der Verbraucherzentralen zählt solche „Red Flags“ für dich.
- Überweise nichts, unterschreibe nichts und schicke keine Kopie deines Ausweises.
- Verlege das Gespräch nicht in einen Messenger. Die BaFin rät, bei Geldanlagen keine Messenger-Dienste zu nutzen.
- Prüfe das Angebot mit den Wegen oben und sprich mit einer Vertrauensperson darüber.
- Melde eine verdächtige Geldanlage der Polizei und gegebenenfalls der BaFin.
Hast du schon gezahlt, hilft Auf Betrug reingefallen – was kann ich jetzt tun? weiter. Wie Werbung mit bekannten Gesichtern zur Falle wird, steht in Fake-Werbung mit Promis.
Teste dich selbst
Eine Messenger-Gruppe lädt dich ungefragt ein. Ein „Finanzprofi“ will dort Anlagetipps geben. Was sagt die BaFin dazu?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Ihr sind keine lizenzierten Anbieter bekannt, die sich so an Anleger wenden.
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Richtig ist: Ihr sind keine lizenzierten Anbieter bekannt, die sich so an Anleger wenden.
Richtig, weil die BaFin genau das auf ihrer Seite zu Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram schreibt. Sie rät, solche Einladungen am besten gar nicht erst anzunehmen.
Auf einer Plattform klappt eine kleine Auszahlung. Was sagt das über das Angebot?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Nichts Verlässliches: Kleine Auszahlungen können zum Vertrauensaufbau gehören.
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Richtig ist: Nichts Verlässliches: Kleine Auszahlungen können zum Vertrauensaufbau gehören.
Richtig, weil Testauszahlungen und Scheingewinne laut BaFin und Verbraucherzentrale dazu dienen, Vertrauen aufzubauen und zu weiteren Einzahlungen zu bewegen.
Was zeigt dir die Unternehmensdatenbank der BaFin?
Richtig!
Nicht ganz. Richtig ist: Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, nicht aber, ob jemand nur seinen Namen missbraucht.
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Richtig ist: Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, nicht aber, ob jemand nur seinen Namen missbraucht.
Richtig, weil Täter laut BaFin Namen echter Firmen missbrauchen und ihre Warnungen nie vollständig sein können. Die Datenbank ist ein Prüfschritt, kein Freibrief.
Fragen richtig. Die Erklärungen zeigen dir, wo du nachlesen kannst.
Das kannst du jetzt
- Du kannst jetzt sieben Warnzeichen für Anlagebetrug nennen und erklären, warum Zeitdruck und „exklusiv“ ein Alarmsignal sind.
- Du kannst ein Angebot prüfen: BaFin-Datenbank, Impressum, Domain-Abfrage und Fake-Check, mit ihren Grenzen.
- Du kannst erklären, warum eine kleine Auszahlung kein Beweis für Seriosität ist.
Dein nächster Schritt
Wenn schon Geld geflossen ist oder jemand aus der Familie betroffen ist: Hier steht, was in welcher Reihenfolge hilft.
Was tun nach Betrug?Weiterlesen
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Quellen
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026. Wir haben die Seiten an diesem Tag geöffnet. Zahlen und Regeln können sich ändern.
- BaFin: Geldanlage – So erkennen Sie unseriöse Angebote (öffnet in neuem Tab)
- BaFin: Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen (öffnet in neuem Tab)
- BaFin: Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Online-Trading – So entlarven Sie Betrüger (Stand 02.12.2025) (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Fake-Check Geldanlage (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen (Stand 17.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Unseriöse Finanzberater und Anlagegesellschaften erkennen (Stand 07.01.2026) (öffnet in neuem Tab)
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- Polizeiliche Kriminalprävention: Anlagebetrug (Investment-Scam) und SHS-Regel (öffnet in neuem Tab)
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